Das Agrarrecht umfasst insbesondere das Recht der Landwirtschaft, für das wiederum die in Norddeutschland geltende Höfeordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht hervorgehobene Bedeutung besitzt. Wir beraten und vertreten Sie allerdings nicht nur in diesem Bereich kompetent, sondern unterstützen Sie ebenso bei Fragen zu landwirtschaftlichen Verträgen (z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen), zum Landpachtrecht sowie zum Grundstücksverkehrsgesetz.