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Anwaltliche Kompetenzen

Agrar-/ Landwirtschaftsrecht

Das Agrarrecht umfasst insbesondere das Recht der Landwirtschaft, für das wiederum die in Norddeutschland geltende Höfeordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht hervorgehobene Bedeutung besitzt. Wir beraten und vertreten Sie allerdings nicht nur in diesem Bereich kompetent, sondern unterstützen Sie ebenso bei Fragen zu landwirtschaftlichen Verträgen (z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen), zum Landpachtrecht sowie zum Grundstücksverkehrsgesetz.

Leistungen

Ihr Partner in der Landwirtschaft
Höfeordnung

als landwirtschaftliches Sondererbrecht

Hofübergabe

an die nächste Generation oder Dritte

landwirtschaftliches Vertragsrecht

z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen

Landpachtrecht

insb. Pachtzinsansprüche, Kündigungsrecht, Verwendungsersatz und allgemeine Vertragsauslegung

Grundstücksverkehrsgesetz

Regelung des Verkaufs von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken

Dr. Alexander Krause

Ihr Ansprechpartner

Dr. Alexander Krause

Rechtsanwalt & Notar